Mitteilung der Antennengemeinschaft Flöha e.V.
Ab den 1. Mai 2022 schalten wir in unsern Kabelnetz die
Verbreitung der analogen Hörfunkprogramme ab.
Wir werden durch den § 4 Absatz 6 des Sächsischen
Privatrundfunkgesetzes dadurch gezwungen. Uns ist damit die
Berechtigung in unserer Kabelanlage analoge Hörfunkprogramme zu
verbreiten entzogen.
Die Hörfunkprogramme können aber auch weiterhin im digitalen
Bereich genutzt werden.
Für unsere Mitglieder mit älteren Rundfunkgeräten macht es sich
aber erforderlich, einen Receiver ( Umsetzer ) vorzuschalten, um
die Geräte weiterhin zu benutzen.
Bei Fragen zu dieser Änderung können Sie unsere Sprechzeit,
jeweils Dienstags von 17:00-18:00 Uhr nutzen.
Der Vorstand der Antennengemeinschaft Flöha e.V.
hier drei Beispiele für Geräte zum Radioempfang...
Internetradio
DVB-C Radio
Digitalradio
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das die abgebildeten
Geräte nur zu Darstellungszwecken und nicht zur Werbung dienen.
Empfangsgeräte sind bei uns nicht erhältlich. Für die
Inbetriebnahme und Einrichtung sind wir nicht zuständig. |